- LinkedIn, 25. Januar 2024: Misinterpretations, or Abuse of Authoritative References
- 15. Mai 2019: Grand Prof. em. Dr. Meyr erhält „EDA-Medaille“
oder: Förderst du mich, dann lobe und preise ich dich !
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Prof. em. Dr. Heinrich Meyr (Mitte);
v.re: Laudatoren Prof. Dr.
Gerhard Fettweis und Dr. Tim Kogel;
v.li: Dr. Jürgen Haase und
Prof. Dr. Wolfgang Rosenstiel
(edacentrum e.V.).
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Bodenlose Unverschämtheiten des Prof. Dr. sc. techn. Heinrich Meyr während seiner Amtszeit an der RWTH sind in Gerichtsakten dokumentiert
(VwG Aachen, Az. 5 K 1754/89); diese sind also bekannt am Fachbereich Elektrotechnik, am RWTH-Rektorat und ebenso beim DFG-Gremium
Ombudsman für die Wissenschaft: „Wir sehen sehr wohl die ausgeführte Problematik ... und werden
sicher zukünftig noch sensibler mit ähnlich gelagerten aktuellen Fällen umgehen“ (28.02.2006, Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, 2005-2010 Sprecherin
Ombudsman
für die Wissenschaft, von 2011 bis 2019
Präsidentin der Univ. Göttingen).
So lässt Prof. Meyr anderwärts sich von seinen eigenen (!) ehemaligen Doktoranden und Mitarbeitern vorschlagen und huldigen mit Lobpreisungen für
insinuiertes Lebenswerk. Im Jahr 2013 promotet Prof. Dr. Fettweis seinen Doktorvater Meyr zum „Grand Professor“ am
cfaed, TU-Dresden.
Im Mai 2019 folgt ebenfalls in Dresden mit Unterstützung des cfaed die Verleihung der im internationalen Kontext bislang eher unbekannten
„EDA-Medaille“ an den 78-jährigen Emeritus Meyr (Foto). Es braucht niemanden zu verwundern, dass (mit Dr. Kogel und Prof. Fettweis) zwei ehemalige
Mitarbeiter vom Lehrstuhl des Prof. em. Meyr die Laudatio sicherstellen und selbst übernehmen (anstatt des initiierenden
edacentrums).
Im deutschen Hochschul- und Universitätsbetrieb grassiert bekannterweise Intransparenz bei Nominierungen; das
Auswahlverfahren zur EDA-Medaille
ist dabei wohl keine Ausnahme. Das
edacentrum
(e.V.) wäre allerdings gut beraten, wenn es im Interesse von Integrität von Abläufen und seiner Glaubwürdigkeit sich nicht instrumentalisieren ließe als
nur Komparserie in der perfekt inszenierten Selbstdarstellung einer Seilschaft.
- Was darf Research Integrity eigentlich kosten ?
Die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
ist eine Großinstitution mit mehr als 750 Beschäftigten, einem jährlichen Förderetat von ca. 3 Milliarden Euro Steuergeldern und ca. 70 Millionen Euro
für DFG-Personal und Administration. Bei diesen Wertstellungen ist es bemerkenswert, dass die vier, von der DFG bestellten Mitglieder des deutschen nationalen
Ombudsman für die Wissenschaft
nebenberuflich (oder emeritiert) und ehrenamtlich tätig sind.
Ein glaubhaftes Bemühen um Research Integrity müsste im Wissenschaftsbetrieb verankert und ein institutionalisiertes Kernanliegen als
fortlaufendes Projekt sein mit der notwendigen Personal- und Mittelausstattung. Unabhängigkeit, ein klares Mandat und die Ermächtigung zur Durchsetzung auch auf
dem Rechtsweg wären dazu erforderlich. Solche Aufwertung und Einrichtung einer zentralen, übergeordneten Ombudsinstanz zur nachhaltigen Sicherung von Research
Integrity trifft in Deutschland allerdings auf den entschiedenen Widerstand der Leitungen von Hochschulen und Universitäten diese sind nämlich Mitglieder der DFG!
Dahinter steckt also ein verständliches Kalkül. Seit vielen Jahren ist das Mandat des nationalen Ombudsgremiums auf eine beratende, ggf. schlichtende Aufgabe in
ehrenamtlicher Nebentätigkeit beschränkt. Die DFG trägt die Finanzierung der Ombuds-Geschäftsstelle und erstattet Reisekosten. Solches Engagement - nebst
Symposien und Tagungen kann man durchaus als Symbol-Politik bezeichnen.
Fehlverhalten kehrt man lieber lokal unter den Teppich und regelt Vorkommnisse mit kreativer Flexibilität besonders kollegial (Amigotum), wenn es um
interne Verfehlungen in Leitungs- und Vorbildfunktionen geht. (Der Vertreter von
VroniPlag Wiki, Prof. Dannemann von der HUB
schildert es eindrücklich.) So vermeidet man Aufsehen und Öffentlichkeit,
schadet nicht der Reputation der eigenen Institution und nennt es die lokale Selbstkontrolle in dezentraler Verantwortung. Es besteht keinerlei Berichtspflicht gegenüber
dem nationalen Ombudsman. Die lokalen Ombudspersonen werden durch die jeweilige Institutionsleitung ernannt, stehen auf der Gehaltsliste derselben Einrichtung und damit in
einer Loyalitätsverpflichtung. Im Wettbewerb zwischen den Hochschulen und Universitäten gilt als oberste lokale Maxime: Nach außen unter gar keinen Umständen
eigene Fehler einräumen! Der öffentlichen Wahrnehmung einer Integrität der Abläufe und Regularien im Wissenschaftsbetrieb dient das alles bestimmt nicht.
Es macht sprachlos, wenn bei eklatantem Fehlverhalten noch ein „höchstpersönlicher und juristisch nicht überprüfbarer Ermessensspielraum“ sowie die
in der Verfassung verankerte Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft bemüht und ins Feld geführt werden; ein beschämender Missbrauch der in der
Verfassung verankerten Wissenschaftsfreiheit.
In Deutschland bestehen im Wissenschaftsbetrieb keine einheitlichen Maßstäbe zur Einordnung von Fehlverhalten geschweige denn der systematischen und
angemessenen Sanktionierung. Es ist nachvollziehbar, dass von Sanktionsmaßnahmen absehen wird, wenn verhängte Repression wegen fehlender Bevollmächtigung durch
Gerichte wieder aufgehoben werden (können). In solcher Grauzone und ohne greifendes Sanktionierungssystem besteht wenig Veranlassung, die GWP-Regeln (Gute
Wissenschaftliche Praxis) zu leben. Ohne Rechtsverbindlichkeit verkümmern die ehrenwerten GWP-Initiativen, Appelle und Denkschriften wie Rufe in ein Vakuum;
häufig verblassen sie zu Alibi- oder Fassaden-Aktionismus und formeller Compliance (auch in Förderanträgen).
Bereits vor siebzehn Jahren (2006) und anlässlich einer Ombudsman-Tagung der DFG (Hamburg) beklagte Prof. H. Wormer, Lehrstuhl
Wissenschaftsjournalismus, TU-Dortmund, eine „oft intransparente Krisenkommunikation der Univ[ersitäten]“ und stellte fest: „Öffentlichkeit ist
die bisher schärfste Sanktion für Vergehen“ mit „Abschreckungseffekt“. Um persönlichem Fehlverhalten trotz der eklatanten
Vollzugsdefizite in der Umsetzung der GWP-Regeln entgegenzuwirken, bedarf es der Transparenz durch Schaffung von Öffentlichkeit; es ist noch stets das einzige
probate Mittel. Dieses gilt insbesondere für Fälle, die mit vorliegenden Beweisen als abgeschlossen gelten.
The Office of Research Integrity
(
ORI)
als Institution in den USA macht es vor und schafft diese Transparenz. Dem deutschen Ombudsman für die Wissenschaft fehlt es an Ermächtigung, Initiative oder Mut zur
Schaffung solcher Öffentlichkeit. Stattdessen lesen sich die Jahresberichte wie unvermeidliche förmliche Rechenschaftsberichte mit bunten Statistik-Diagrammen als
Tätigkeitsnachweis gegenüber der DFG. Dem nationalen Ombudsman zugetragene Fälle bleiben im Verborgenen mit Hinweisen auf vermeintlich erforderliche
„Absolute Vertraulichkeit“ im Interesse von Mediationsbemühungen, die allerdings für abgeschlossene Fälle gar nicht gegeben sind. So können
Prävention von Fehlverhalten und nachhaltige Durchsetzung von Research Integrity nicht funktionieren.
Durch institutionelle Aufwertung und Schaffung von Transparenz könnte dem Ombudsman für die Wissenschaft eine nationale, übergeordnete
Schlüsselfunktion und Autorität zur Durchsetzung von Research Integrity und der GWP-Regeln zukommen. Damit wäre viel gewonnen. Es ist eine traurige Bilanz,
dass solch ein Fortschritt nach zwanzig (!) Jahren gewollt oder ungewollt immer noch nicht erreicht ist. Stattdessen bleibt die Schaffung von Transparenz den
Medien mit sporadischen Enthüllungen und Initiativen wie
VroniPlag Wiki,
Copy-Shake-Paste
etc. überlassen und der nationale Ombudsman scheut sich nicht, entsprechend zu verweisen.
Es ist an der DFG und dem Ombudsman für die Wissenschaft, die Konsequenzen zu ziehen aus dem Defizit an Transparenz. Es sollte niemanden verwundern,
dass Transparenz essenziell ist für die öffentliche Wahrnehmung und Glaubwürdigkeit des im deutschen Wissenschaftsbetrieb so vehement beanspruchten aber
inhärent höchst wundersamen Prinzips einer Unabhängigen Selbstkontrolle.
- Grand Prof. Dr. Meyr auf YouTube
Die YouTube-Snapshots unter
https://youtube.com/watch?v=JCdP5K_M2F8
(10. Sept 2015) über eine Grand Professor Woche an der TU Dresden enthalten einen bemerkenswerten Auftritt von Grand Professor Dr. Heinrich Meyr; er stellt dort fest:
„Einer der schlimmsten Fehler in der Forschung ist, dass die Doktoranden die Annahmen nicht in Frage stellen, die ihre Vorgänger gemacht haben, einer der schlimmsten
Fehler. Das bedeutet, sie kommen auch nicht zu neuen Ideen, sondern es wird einfach eine [?] Baustelle auf eine andere gesetzt. Das kuck′ ich persönlich als das
größte Hindernis für eine exzellente Doktorarbeit an, dass man diesen Fehler macht.“ (Prof. Meyr)
Es ist die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Anleitung, also der Betreuer und beurteilenden Referenten, das gestellte Thema und die von Doktoranden
gemachten Annahmen fackkompetent zu begleiten und damit auch hinreichend in Frage zu stellen. Dieses gilt selbstverständlich bevor eine Dissertation überhaupt
publiziert wird. Man könnte darüber spekulieren, ob das obige Zitat Rückschlüsse erlaubt auf Prof. Meyrs Qualität seiner eigenen Betreuung von Doktoranden,
wenn er das In-Frage-Stellen von Dissertationen bei zukünftigen Doktoranden einfordert oder erwartet.
„Die Verantwortung der Professoren für mäßige Dissertationen wird heruntergespielt. Sie sind es, die ihre Doktoranden
auswählen, und von ihnen stammen in drei Vierteln aller Fälle auch die Promotionsthemen. Kein Zweifel: die Professoren vergeben auch viele Themen,
die alles andere als originell sind. Wenn sie dann in Kommissionen den Wert vieler Disserationen bezweifeln, bemerken sie nicht einmal, dass sie ihre Nase
über die Mittelmäßigkeit ihrer eigenen Zunft rümpfen. Sind die Professoren alle gut genug, dass man von ihnen noch das Selbstverständliche
erwarten darf, nämlich nur Doktorarbeiten anzunehmen, die etwas für die Wissenschaft abwerfen?“ (Kurt Reumann, FAZ)
Der Auftritt von Prof. Meyr bei YouTube wird im nachfolgenden Kontext noch viel interessanter.
Es ist das Jahr 1989, als in zwei Briefen dem Rektorat der ETH Zürich, wo Prof. Meyr studiert und promoviert hatte, erhebliche und begründete Zweifel
an der fachlichen Gültigkeit seiner eigenen Doktorarbeit Diss. ETH-5223 (1974) übermittelt werden. Die ETH wird um Überprüfung der Angelegenheit und um
Stellungnahme gebeten. Die ETH vermag aber die fundierte Kritik an der Arbeit nicht auszuräumen. Am 1. Nov 1989 teilt deshalb der ETH Prorektor, Prof. Dr. K. Dressler, in
einem kurzen Schreiben nur noch lapidar mit, das Promotionsverfahren müsse als förmlich abgeschlossen gelten und aus diesem Grund bleibe die Doktorarbeit weiterhin
ausleihbar. Gegenteilige inhaltliche Auffassungen könnten auf dem üblichen Publikationsweg der Fachwelt zur Kenntnis gebracht werden (was in den Folgejahren auch
geschieht). Solche Argumentation an der ETH ähnelt dem Statement von Prof. Meyr auf YouTube, nämlich die Betreuer und Referenten in deren persönlicher
Mitverantwortung für eine Dissertation zu entlasten und stattdessen auf selbst-korrektive Prozesse im Wissenschaftsbetrieb zu vertrauen. (Man bräuchte sich demnach
nicht zu wundern, wenn Doktoranden mangelnde Betreuungsinitiative beklagen.)
Prof. Meyr an der RWTH wurde damals von der ETH natürlich in Kenntnis gesetzt; he was not amused über die Enttarnung seiner eigenen
Doktorarbeit als eine in hohem Maße brüchige „Baustelle“. Wohl in angegriffener Professoren-Eitelkeit kündigte er an der RWTH u.a. ein juristisches
Klageverfahren an, zu dem es bei der fachlichen Lage der Dinge aber niemals kam. Außerdem „werde er die Europäische Weltraumorganisation informieren“
(RWTH Fakultätsakte), wo der Informant arbeitete. Diese Korrespondenz des Prof. Dr. Meyr ist über seine Person sehr aufschlussreich (im Internet nachzulesen) und
Gegenstand einer Gerichtsakte.
Nach den Enthüllungen und Vorkommnissen, die 30 Jahre zurückliegen, können wir also bei YouTube miterleben, wie Prof. Meyr als [inzwischen
78-jähriger] Mentor und Grand Professor vor dem Heinz Schönfeld Hörsaal der TU Dresden auftritt und Doktoranden zu mehr Nonkonformismus und Initiative ermutigt, die
Arbeiten der Vorgänger in Frage zu stellen und damit Raum für „neue Ideen“ zu schaffen. Konformismus sei „das größte Hindernis für eine
exzellente Doktorarbeit“ und Ursache für „langweilige Arbeiten“, meint Prof. Meyr, der in seinem Kurz-Plädoyer auch den Vergleich mit
Nobelpreisträgern nicht scheut. Allerdings bleibt für (amüsierte) Betrachter die Frage offen, ob denn Grand Professor Meyr seine eigene Doktorarbeit noch stets als
von jeglicher Kritik und In-Frage-Stellung ausgenommen und über jeden Zweifel erhaben behandelt wissen will.
Seit langem steht zweifelsfrei fest, dass
Diss. ETH-5223 (27.6MB)
von einem Fundamentalfehler belastet ist aufgrund der
vollkommen falschen Interpretationen (eindeutig dokumentiert u.a. in einer IEEE Publikation, 0.8MB)
der Grundannahmen und Voraussetzungen einer in der Arbeit umfänglich eingesetzten etablierten Methode zur stochastischen Beschreibung physikalischer Prozesse. Weder die ETH
noch die RWTH geschweige denn irgendein Gericht würden noch versuchen wollen, eine fachliche Fundiertheit der Dissertation zu beweisen und festzustellen. Den kapitalen Fehler
findet man in einer Kettenreaktion auch in späteren Veröffentlichungen (einschließlich eines Buches) von Prof. Meyr und anderer Autoren oder Doktoranden, die
Prof. Meyr als vermutete Kapazität zitieren aber „die Annahmen nicht in Frage stellen, die [der Doktorand Meyr] gemacht [hat] ... es wird einfach eine Baustelle auf
eine andere gesetzt“ (Prof. Meyr). Man muss Prof. Meyr auf YouTube also ausdrücklich recht geben im Hinblick insbesondere auf seine eigene Doktorarbeit als
„Baustelle“ und ursächliche Quelle für anschließende jahrelange Konfusion in relevanten Publikationen der Kommunikationstechnik vorausgesetzt
man kennt sich aus in dem betreffenden Fachgebiet der Stochastik und den Details dieses Falls.
Die an der ETH für die Betreuung und Beurteilung der Arbeit (1974) zuständigen Referenten als auch die Mitglieder und verantwortlichen Professoren der
späteren Berufungskommission (Fakultät für Elektrotechnik) an der RWTH Aachen hatten offenbar von den Kernannahmen in Diss. ETH-5223 und der sich
anschließenden Publikation fachlich schlichtweg keine Ahnung. Und dieses ist gar nicht verwunderlich. In Aachen ließ man sich an der Ingenieurfakultät und
damit vermutlich in einer Inkompetenz bzgl. der theoretischen Physik (Stochastik) blenden oder bluffen andernfalls hätte eine Berufungskommission den schwerwiegenden Fehler
identifizieren müssen! Der Eklat wurde 15 Jahre später (1989) aufgedeckt und dann schriftlich bestätigt u.a. von Prof. Dr. Nico van Kampen, „one of the most
outstanding theoretical physicists of the second half of the 20th century“ (Physics Today). „Nico van Kampen does not like sloppy or dishonest thinking in physics“
(Physics World, Jan 2001). In einem Brief beschrieb van Kampen die falschen Annahmen in Diss. ETH-5223 und in nachfolgenden bezugnehmenden Publikationen als einen
„Sumpf“.
Nach der Enttarnung und vielleicht in einer Selbsterkenntnis stellte Prof. Meyr die Arbeiten zu der relevanten Thematik in den Folgejahren komplett ein;
ein weiser Entschluss von ihm. Er sah an der RWTH Aachen allerdings auch von jeglicher Initiative ab, die Fehler in seinen vorangegangenen Publikationen per Errata selbst zu
korrigieren. Falls solches Verhalten etwa zur Qualität der öffentich eingeforderten guten wissenschaftlichen Praxis geschweige denn von Mentoren gehören
sollte, dann sei solchem Wissenschaftsbenehmen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Für abgrundtiefes Theater der Eitelkeit mit würdelosem professoralem Nicht-Wahrhaben-Wollen wird noch verwiesen auf (a) ein Verfahren und
Akten am Verwaltungsgericht Aachen (Az. 5 K 1754/89); oder (b) das umfassend in Kenntnis gesetzte und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beauftragte Gremium
„Ombudsman für die Wissenschaft“ (von 2005 bis 2010 Sprecherin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, später Präsidentin der Univ. Göttingen).
- Rezension bei Amazon
In the entire area of the application of the Langevin-equation, and the equivalent Fokker-Planck (FP) equation, there is a great deal of confusion.
The reason is that researchers insist on using methods from the theory of stochastic processes without realising the physical foundations. Chapter 9 is a core chapter of
this book by Meyr et al. - and it is shattered by misconceptions regarding the applicability of the FP method. The book is an example showing the infection in the
engineering literature has not been cleared up yet and is proof of what perhaps is cited repeatedly needs not necessarily be correct. The authors and publisher apparently
failed in making sure a competent independent review of their material before its public dissemination.
„The higher order moments ... might ... be thought of to be important too in the non-Gaussian case. Surprisingly, this turns out not to be the
case as will be demonstrated now“ (p. 344). After announcing this surprise and resulting from an utterly flawed derivation, the authors publish very general, but very
misleading/wrong conclusions about the FP method. Such as: „the diffusion approximation applies as [the noise] n(t) approaches a white (not necessarily Gaussian)
process; ... becomes independent of the amplitude distribution as n(t) approaches white noise“ (p. 346); „we may replace the actual process n(t) by a Gaussian
process with the same spectral density at the origin“; „no assumption on the amplitude distribution was required“ (p. 347). The authors invoke then
authority for support by providing references, and they recommend: „For a rigorous derivation of the white noise limit we refer to the book by Gardiner [17, p. 210]
and the paper by Kushner [18].“ In this way, the authors make readers believe in integrity and consistency as if the referenced material from the relevant mainstream
physics literature would support the presented general claims in an engineering domain. However, such consistency does not exist at all; it is a fake. One can easily
check: (1) The given reference by Gardiner is based upon the strong condition that the noise process itself needs to be a Markov process (implying statistically
independent increments); (2) Kushner establishes detailed conditions that first must be verified before an only asymptotically valid diffusion approximation may be
applied. In fact, Kushner warns about the difficulties with approaches like: „As the bandwidth of n(.) increases, thereby 'justifying' the 'almost independence'
assertion“ - by some nebulous sort of central limit theorem argument in Meyr's book (p. 347).
Instead of providing well justified arguments the bluff of pseudoscience by falsified justification continues by quoting even more authority.
The authors refer (p. 347) as well to N.G. van Kampen as if his work would directly or indirectly support their obscure FP theories. This linkage is like a slap
in the face, and in the context of Chapter 9 appears absurd to readers who are familiar with the work of van Kampen, „one of the most outstanding theoretical
physicists of the second half of the 20th century“ (Physics World). It is van Kampen making us aware of the danger of juggling with equations and indulging in
mathematics, that is, „by eliminating the bothersome connection with reality and the knowledge of the physics of the system" ('Views of a Physicist', World
Scientific Publishing). Van Kampen's book 'Stochastic Processes in Physics and Chemistry', North-Holland, is well-known and praised especially for its „excellent
introduction to the use (and avoidance of abuse) of master equations" (Physics Today).
The only true justification for the application of the FP method can be found by taking the real equations that describe the physical system in question,
as a starting point. After which, one can think up approximations. Meyr, however, formulates ad hoc approximations as if they were fundamental descriptions. It leads
(Chapt. 9) to the FP equation applied to Markov processes and physical processes that cannot be approximated by continuous Markov processes for the scope of the intended
analysis, such as the first time that the physical process escapes from some set (First Passage problem). The FP equation's „elegant mathematical properties should
not obscure the fact that its application in physical situations requires a physical justification, which is not always obvious, in particular not in nonlinear
systems“ (N.G. van Kampen) - including synchronization systems being the topic in Meyr's book.
- 29. August 2016: E-Mail an Prof. Dr. Tobias Noll, RWTH Aachen
Herr Prof. Dr. Noll,
Sie erinnern sich an einen speziellen „Einschreibebrief mit Empfangsbekenntnis“, den Sie vor zehn Jahren, am 22. August 2006, als Dekan des FB6 an der RWTH an mich
absandten (anscheinend mit Kopie ans Rektorat). Sie glaubten damals offenbar an die Integrität Ihres Handelns. Tatsächlich hatte Ihr Kollege Prof. Dr. Meyr Sie in Ihrem
Amt als Dekan für einen Einschüchterungsversuch und seine ganz eigene Agenda gewissermaßen kollegial eingespannt.
Bereits Jahre zuvor und nach Vorlage fachlicher Gegendarstellungen mit etablierten Referenzen sowie zwei professoralen Stellungnahmen hatte Prof. Meyr im
Rahmen eines Widerspruchsverfahrens für sich selbst zwei Tatsachen zweifelsfrei erkannt:
1.) Eine ihm zur Beurteilung vorgelegte Dissertation war fehlerfrei gewesen, und sein ablehnendes „Gutachten ist ein hundertprozentiger Irrtum“ (seine eigenen
Worte von ihm aber gegenüber der Fakultät niemals eingeräumt). Hier sei nur kurz daran erinnert, dass es Prof. Meyr war, der dieselben, von ihm abgelehnten
Resultate im Rahmen seiner eigenen persönlichen Beraterverträge (IBM) zuvor alle genutzt, publiziert und als Forschungsleiter auch bei der DFG vorgelegt hatte.
2.) Die Gültigkeit seiner eigenen Dissertation ist von einem Fundamentalfehler durchsiebt, aufgrund der völlig falschen Interpretation von Arbeiten (R.L. Stratonovich)
aus der stochastischen Physik dieses ebenfalls schriftlich bestätigt durch unabhängige professorale Fachkompetenz in der theoretischen Physik und nach
Kenntnisnahme an der ETH Zürich von dort niemals widerlegt.
In dieser erdrückend eindeutigen Sachlage werden weder Ihre Fakultät, das RWTH-Rektorat noch irgendein deutsches Gericht versuchen wollen, das
fachliche Gegenteil zu beweisen. So verblieb in 2006 wohl nur die Option eines lächerlichen Bluffs, für den Prof. Meyr Sie als Dekan mit Ihrem Schreiben dringend
brauchte.
Zitate aus vorangegangenen und in förmlichen Akten dokumentierten RWTH-Schreiben des Prof. Meyr:
(a) „Ich hätte allen Grund gehabt, Ihren Arbeiten sehr viel kritischer gegenüber zu stehen. Demgegenüber steht die Tatsache, dass ich mich in meiner beruflichen
Laufbahn vom Grundsatz des Vertrauens in meine Mitarbeiter habe leiten lassen. Davon werde ich auch in Zukunft nicht abgehen, da Ihr Fall mit Sicherheit eine
außerordentliche Erscheinung bleiben wird.“ (Prof. Meyr, RWTH-Schreiben)
(b) „L. Popken's contributions ... quite badly questioned Mr. Popken's technical competence.“ (Prof. Meyr in einem RWTH-Schreiben an einen Direktor der European Space
Agency (ESA) als Arbeitgeber)
Nach solchen, hier nur beispielhaften bodenlosen Unverschämtheiten warf Ihr Schreiben vor zehn Jahren nur eine Frage auf, wieviel Naivität es wohl
bedurfte um anzunehmen, das Einschreiben des FB6-Dekanats an der RWTH würde eine Einschüchterung „mit Empfangsbekenntnis“ bewirken, so dass Prof. Dr. Meyr
weder an der Faktenlage noch an der kommunikativen Inkontinenz in seinen vorliegenden RWTH-Schreiben zu messen und einzuschätzen wäre.
Popken
Anlage: Prof_Hill.mp3
bcc Lokale Ombudspersonen an der RWTH: Prof. Dr. F. Klocke, Prof. Dr. A. Heinen
- 9. Dezember 2010: E-Mail an das Archiv Deutsches Museum, München:
Findbuch NL 131 Prof. H. Risken
Sehr geehrter Herr Dr. Füßl,
Ihrer Einladung folgend, habe ich am 24. November das Archiv am Deutschen Museum besucht und das Findbuch NL 131 sowie einige Dokumente aus dem Nachlass von Prof. Dr. Hannes
Risken (1934-1994) eingesehen. Ich möchte mich zunächst für die sehr zuvorkommende und freundliche Unterstützung durch Ihre Mitarbeiter im Archiv bedanken.
Die Einsicht war aufschlussreich in folgender Hinsicht. Das Findbuch stellt wichtige Einschränkungen gleich voran, z.B. „Der Großteil des
Briefwechsels dürfte am Institut in Ulm verblieben und damit in das Universitätsarchiv gewandert sein.“ Oder der interessante Hinweis, dass die Jahrgänge
1988 bis 1991 praktisch fehlen. Ferner heisst es: „wissenschaftliche Korrespondenz ist unvollständig“.
Prof. Risken war ein Befürworter der Anwendbarkeit der sogenannten Fokker-Planck Methode insbesondere zur physikalisch-statistischen Beschreibung
von Lasern. Zu dieser Anwendbarkeit in der Laserphysik gibt es allerdings auch ganz andere dh. kontroverse Auffassungen, wie sie vertreten und publiziert wurden ua. von Prof. N.G.
van Kampen (Univ. Utrecht), „one of the most outstanding theoretical physicists of the second half of the 20th century“ (Physics World). Dieser wissenschaftliche
Diskurs oder Disput über die F-P Methode und den vermeintlichen Nutzen auf dem Gebiet der Laser ist aus dem Nachlass und der Aufarbeitung nicht einmal ansatzweise erkennbar,
obwohl er existierte und sehr relevant ist.
Weiterhin gibt es einen interessanten Vorgang um Prof. Risken aus eben den Jahren 1988 bis 1991, welche im Archiv praktisch ausgeblendet sind. Die damaligen
Vorkommnisse sind anhand mehrerer Schreiben dokumentiert und vermitteln Einblicke in die Qualität einer Gutachtertätigkeit des Prof. Risken und in sein
Selbstverständnis oder sein Ego. So existieren nicht weniger als vier schriftliche Aufforderungen durch die RWTH Aachen (1989) an Prof. Risken, er möge inhaltlich Stellung
nehmen bzgl. einer Gegendarstellung zu einem von ihm erstellten Gutachten (1988) im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens an der RWTH. Die Gegendarstellung ließ Prof.
Riskens Gutachten und dieses wurde auch anhand von Referenzen eindeutig nachgewiesen als vollkommen unzutreffend und im eklatanten Widerspruch zu anerkannten Publikationen
erkennen. Die Ausweglosigkeit wurde auch Prof. Risken selbst sehr deutlich, woraufhin er den mehrfachen Aufforderungen seitens des RWTH Rektorats auswich mit erstaunlichen
Begründungen, ua. am 1. Sept 1989, als er schriftlich der RWTH mitteilte, es sei für ihn „unüblich ... zur Gegendarstellung eine fachliche Stellungnahme
abzugeben.“ Daraufhin schrieb der RWTH Justiziar an Prof. Risken am 27. Sept. 1989: „In einem rechtsstaatlichen Verfahren kann es nicht angehen, daß
überhaupt keine Äußerung in der Sache selbst erfolgt.“ Soweit also Einblicke in aktenkundliche Auffassungen des Prof. Risken und sein (wissenschaftliches?)
Verhalten in dem dokumentierten Vorgang. Schließlich gelangte der Eklat vor das Verwaltungsgericht Aachen, das im Februar 1991 die Gutachtertätigkeit des Prof. Risken
förmlich als rechtsfehlerhaft beschied und eine daraus abgeleitete Entscheidung der RWTH aufhob. Es ist doch wohl kurios, dass exakt diese Jahre 1988 bis 1991 in der
archivierten Korrespondenz fehlen, die damit im Hinblick auf eine unabhängige, vollständige und wissenschaftliche Aufarbeitung der universitären Tätigkeit
des Prof. Dr. Risken als einseitig oder zumindest als unvollständig zu erkennen ist. In der Folgezeit nach dem Gerichtsverfahren in 1991 galt das Verhältnis des Prof.
Risken zur RWTH, wo er selbst studiert und auch promoviert hatte, als nachvollziehbar sehr belastet. Der Fall wurde übrigens im Jahr 2006 dem Ombudsgremium der Deutschen
Forschungsgemeinschaft zur Kenntnis gebracht als ein Muster wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Das DFG-Gremium stellte schriftlich fest, dass es die Problematik des damaligen
Vorfalls sehr wohl erkennt.
Findbücher und die Aufarbeitung von Nachlässen sind auch gerade dann interessant, wenn sie offenbar wichtige nachweisbare Begebenheiten (unbewusst)
vermissen lassen oder weniger vorteilhafte Einblicke vielleicht ganz bewusst nicht Bestandteil des überlassenen Nachlasses sind. Gewisse Skepsis ist also bei der Aufarbeitung
und Einsicht von Nachlässen durchaus empfehlenswert. Die Erstellung des Findbuches NL 131 und die Erfassung des Nachlasses erfolgten offenbar im Rahmen einer privaten Stiftung
oder Spende an das Deutsche Museum. Deshalb und im Hinblick auf eine von Lesern ggf. beabsichtigte wissenschaftliche Abhandlung unter Einbeziehung des Findbuches und zur
Einschätzung des überlassenen Nachlasses bzgl. der objektiven Ausgewogenheit d.h. Vollständigkeit halte ich die namentliche Nennung des Spenders im Findbuch unter
wissenschaftlichen Gesichtspunkten für sehr angebracht. Ich schließe hier mit einer entsprechenden Empfehlung für zukünftige Findbücher.
Ihnen und Ihren Mitarbeitern nochmals herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß,
Popken
- 9. Dezember 2010: Antwort vom Archiv Deutsches Museum, München:
Findbuch NL 131 Prof. H. Risken
Sehr geehrter Herr Popken,
haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche E-Mail, die Lob und Tadel unseres Findbuches miteinander vereint. Mit beidem kann ich leben, möchte aber vielleicht doch
kurz den Standpunkt unseres Archivs verdeutlichen.
1) Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt um eine Gutachtertätigkeit war mir unbekannt.
2) Die archivische Verzeichnung erfolgt primär nicht nach inhaltlichen, sondern nach formalen Kriterien. Der Benutzer soll auf den Bestand und seinen Inhalt hingewiesen werden.
Selbstverständlich gehört dazu, dass Bestandsgeschichte und eventuelle Lücken erwähnt werden.
3) Dass Nachlässe in den seltesten Fällen vollständig in ein Archiv kommen, ist die Regel. Dementsprechend ist jeder scheinbar noch so vollständige
Nachlass-Bestand eine in sich problematische Quelle, die mit anderen Quellen kombiniert werden muss. Das ist jedem Wissenschaftshistoriker bewusst.
4) Was die Nennung von Stiftern anbelangt, ist es übliche Praxis im Deutschen Museum, deren Namen in der Regel nicht an Dritte weiterzugeben. Geldspenden über
Euro 500.- werden im übrigen jeweils im Jahresbericht veröffentlicht.
5) Was die Spende zugunsten der Nachlass-Erschließung anbelangt, war diese ausschließlich für die Personalkosten/ Sachkosten bestimmt. Eine irgendwie geartete
inhaltliche Vorgabe war damit nicht verbunden und würde von uns auch nicht akzeptiert werden.
Ich hoffe, ich konnte damit etwas zur Aufklärung beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Füßl