„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

Die Eskalation: „Gesuch erledigt ... Zusammenfassungen vernichtet.“

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  an einem 22. August (Dienstag)
Am Fachbereich 6 der RWTH Aachen versendet der Dekan, Prof. Dr. Tobias G. Noll , ein „Einschreiben gegen Empfangsbekenntnis“ und kopiert an den Rektor und den Kanzler an der RWTH. Es handelt sich um die Antwort auf eine Mitteilung adressiert an einen Ombudsmann an der RWTH – und ist ein interessantes Beispiel vermeintlicher Ombudstätigkeit und Mediation an einer Hochschule ( Auszug). Für die Hintergründe (Teil VII) dieses so lächerlichen wie obskuren Einschüchterungsversuchs machen wir einen Zeitsprung und beginnen diese wahre Geschichte von ganz vorn.

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  • in einem Februar
    An der Fakultät für Elektrotechnik der RWTH verfasst ein wissenschaftlicher Angestellter – sein Name: L.J. Popken – den Abschlussbericht zum DFG-Projekt „Digitale Nachrichtenübertragungssysteme“, DFG-Az. Me 651, Kennwort: „Phasensprünge“; (DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft).
    Prof. Dr. sc. tech. Heinrich Meyr ist an der RWTH der verantwortliche Forschungsleiter dieses von der DFG finanzierten Vorhabens.

    Fokke & Sukke
    F&S wissen, worum es in der Wissenschaft geht: „.. sehr beeindruckend, Kollege, .. aber funktioniert das auch in der Theorie ?“
    ©Reid, Geleijnse & Van Tol


  • 28. Februar (Montag)
    Für Popken, der am Lehrstuhl von Prof. Meyr (heute emeretiert am Institute for Communication Technologies and Embedded Systems (ICE)) angestellt ist und aus DFG-Drittmitteln finanziert wird, endet das Beschäftigungsverhältnis an der RWTH Aachen. Es bestanden zuvor fünf Kettenverträge (3 x 1 Jahr, 1 x 8 Monate, und schließlich 1 x 2 Monate). Im Bemühen um Planungsfreiheit sowie längerfristige Verträge und nach entsprechenden Bewerbungen tritt Popken eine neue Stelle an als Systemingenieur bei Dornier System GmbH (heute AIRBUS Defence and Space) – und zieht nach Immenstaad am Bodensee.

  • Frühjahr
    Prof. Meyr als verantwortlicher Forschungsleiter reicht den von Popken geschriebenen Abschlussbericht bei der DFG ein. Prof. Meyr ermutigt Popken, den Bericht auch als Dissertation an der RWTH einzureichen.

  • 27. Juni (Montag)
    Erst vier Monate nach dem Ausscheiden an der RWTH stellt Prof. Meyr für Popken ein durchaus respektabeles Arbeitszeugnis aus. Dieses wird allerdings spätere Beurteilungen und Gutachten des Prof. Meyr als eklatant widersprüchlich erkennen lassen.

  • 11. November (Freitag)
    Nach Popkens Vermittlung besucht Prof. Meyr den neuen Arbeitgeber von Popken. Prof. Meyr bittet bei dieser Gelegenheit Popkens Vorgesetzten Dr. Schüssler daraufhinzuwirken, dass die Dissertation nun doch zügig an der RWTH eingereicht werde.

  • 14. Januar (Samstag)
    Fast ein Jahr ist vergangen seit Popkens Vertragsende an der RWTH. Nun also kommt es zur Einreichung der Dissertation „Quasistationäres Verhalten von Synchronisationssystemen unter Berücksichtigung stochastischer Prozesse“ an der Fakultät für Elektrotechnik der RWTH. Die Arbeit ist praktisch identisch mit dem bereits zuvor von Prof. Meyr bei der DFG vorgelegten Abschlussbericht, enthält aber die von ihm geforderten Ergänzungen (numerische Resultate). –
    Hier ist anzumerken, dass Prof. Meyr als Dekan der Fakultät amtiert.
    Doktortriathlon
    ©Rand Kruback
    Doktor-Triathlon.

  • 23. Januar (Montag)
    Aktennotiz der Fakultät nach Eingang des Gesuches:
        „Betr.: Promotionsvorhaben Popken
       Bezug: Telefonat mit Prof. [Philipp Klaus] Sattler am 23.01.
    1. Orientieren über den Promotionsfall:
    • hat einige Jahre bei Prof. Meyr an DFG-Vorhaben gearbeitet;
    • die Arbeit wurde während dieser Zeit fachlich betreut;“
      [Es wird später sehr deutlich, dass der DFG-Bericht und damit die Dissertation in keiner Weise wissenschaftlich oder „fachlich betreut“ wurden.]
    • „im letzten Sommer wurde Popken nach genauerem Aktenstudium aufmerksam gemacht, dass er eine ganz entscheidende Frage in seiner Arbeit nicht ausreichend behandelt hat;“
      [Tatsächlich machte Prof. Meyr in keiner Weise auf irgendeine für die Arbeit „entscheidende Frage“ aufmerksam; auch dieses wird später sich eindrucksvoll erweisen.]
    • „Mit Gültigkeit oder Ungültigkeit der Aussage, um die es sich hier handelt, steht oder fällt die ganze Arbeit; es existiert Schriftwechsel seit letztem Sommer, wo ihm diese Bedenken mitgeteilt und fachliche Anregungen gegeben wurden, wo die Lösung wohl zu suchen wäre.“
      [Es hat keinerlei Schriftwechsel über die „Gültigkeit oder Ungültigkeit“ oder erforderliche Korrekturen gegeben.]
    • „Letztes Telefonat fand vor etwa einer Woche statt, wo die Punkte nochmals angeschnitten wurden;“
      [Auch ein solches Telefonat hat gar nicht stattgefunden.]
    • „Am 20.01. hat er die Arbeit per Post zugeschickt, ohne vorher die Einreichung und Antragstellung des Promotionsgesuchs anzukündigen und mit Prof. Meyr deswegen Kontakt aufzunehmen.“
      [Die Einreichung erfolgte nach Einarbeitung aller drei, von Prof. Meyr zusätzlich gewünschten numerischen Resultate und nach Prof. Meyrs Besuch bei Popkens Arbeitgeber am 11. November mit der Aufforderung auch gegenüber Popkens Vorgesetztem, die Arbeit zügig an der RWTH einzureichen. Gleichzeitig mit dem Gesuch wurde Prof. Meyr über den Vorgang schriftlich unterrichtet, und er erhielt eine Kopie der eingereichten Arbeit.]
    2. Vorgehen
    1. „Besprechung im Professorium 07.02;“ [wird nicht erfolgen]
    2. „Prof. Meyr kennt die Arbeit, die aus seiner Sicht in der vorliegenden Form nicht ausreicht;“ [Andererseits war es Prof. Meyr, der als Forschungsleiter dieselbe Arbeit bei der DFG als Abschlussbericht vorlegt hatte.]
    3. „Da Prof. Meyr das Amt des Dekans vom Amt des Betreuers trennen möchte, bittet er den Prodekan um die Durchführung des Promotionsverfahrens.
    4. Es wird in diesem Fall keine Zusammenfassung in der Fakultät verteilt.
    5. Die wird allen Kollegen in Zirkulation zugänglich gemacht.
    6. Die Fakultät beschließt im Sommersemester über Berichter und Mitbereichter.“ [Wird ebenfalls nicht erfolgen; siehe unten.]
    7. „Evtl. wird ein Kollege aus der [naturwissenschaftlichen] Fakultät I beigezogen.“
    Nur neun Tage nach Einreichung des Gesuches legt Prof. Meyr sich also mit einer völlig unsubstanziierten Vorverurteilung der Arbeit gegenüber der Fakultät schriftlich fest. Eine Umkehr wäre damit für ihn ein Gesichtsverlust. Diese interne Aktennotiz der Fakultät legt den Grundstein der nachfolgenden zehnjährigen Doktor-Posse.

  • 25. Januar (Mittwoch)
    Schriftliche Bestätigung des Antragseingangs durch das RWTH Rektorat.

  • 16. März (Freitag)
    Popken reist nach Aachen und besucht Prof. Meyrs Lehrstuhl. Trotz vorheriger Terminabsprache ist Prof. Meyr aber nicht zu sprechen. Abstruse Gerüchte einer „Totalen Nachrichtensperre“, eines „Auseinandernehmens“ und über abgerissene Deckblätter an dem Prof. Meyr persönlich zugesandten Exemplar der Dissertation kursieren am Lehrstuhl.

  • 12. April (Donnerstag)
    Auch Popkens Vorgesetzter Dr. Schüssler besucht Prof. Meyrs Lehrstuhl in Aachen. Diesmal und im Gegensatz zum 11. November (siehe oben) erwähnt Prof. Meyr weder die Promotionsangelegenheit noch irgendwelche aufgetauchten Probleme.

  • 24. April (Dienstag)
    Gemäß der Absprache während eines Abendessens im Hotel „Strandcafé“ in Immenstaad a. Bodensee am 10. November – vor dem Besuch von Prof. Meyr bei Popkens neuem Arbeitgeber am darauffolgenden Tag – vermittelt Popken für Prof. Meyr eine vergütete Beratertätigkeit. Prof. Meyr wird also schriftlich um die Erstellung eines Gutachtens für Popkens Arbeitgeber gebeten.

  • 15. Mai (Dienstag)
    Zufällige Begegnung zwischen Popken und Prof. Meyr im RAI Kongress-Zentrum Amsterdam anlässlich einer Konferenz (IEEE ICC). Allerdings wendet Prof. Meyr sich ab und weicht einem Gespräch aus.

  • 23. Mai (Mittwoch)
    Prof. Meyr bestätigt schriftlich seine Bereitschaft zur Erstellung des Gutachtens für Popkens Arbeitgeber. Trotz der Vorverurteilung der Dissertation durch Prof. Meyr (23. Januar) hat er als Dekan offenkundig keinerlei Scheu, auf die von Popken vermittelte und vergütete Beratertätigkeit einzugehen.

  • 29. Mai (Dienstag)
    Ein von Popken zum 5. Aachener Kolloquium vorgeschlagener Beitrag über das abgeschlossene DFG-Forschungsvorhaben und damit die Dissertation wird vom Tagungskomitee schriftlich abgelehnt, nachdem Prof. Meyr als einer der Tagungsleiter gegen Popkens Beitrag votierte.

  • 6. Juli (Freitag)
    Prof. Meyr liefert sein vergütetes Gutachten, dessen Eingang ihm mit Schreiben vom 23. Juli bestätigt wird.

  • 24. Juli (Dienstag)
    Sechs Monate nach der Eingangsbestätigung durch das RWTH Rektorat fragt Popken schriftlich beim Dekan Prof. Meyr an bzgl. des Stands des Promotionsgesuchs.

  • 13. August (Montag)
    Der Prodekan an der Fakultät für Elektrotechnik, Prof. Dr. Gottfried Arlt, antwortet schriftlich und empfiehlt Popken sehr, sich mit Prof. Meyr in Verbindung zu setzen und zwar bevor Berichter (d.h. Gutachter) für die Arbeit im kommenden Wintersemester benannt werden sollen.

  • 28. August (Dienstag)
    Daraufhin bittet Popken am Sekretariat von Prof. Meyr telefonisch um einen Termin. Prof. Meyr ist selbst nicht zu sprechen.

  • 29. August (Mittwoch)
    Erneut ruft Popken bei Prof. Meyr an, der persönliches Gespräch aber ablehnt und stattdessen ankündigt, binnen drei (3) Wochen Nachweise eines kapitalen Fehlers in der eingereichten Dissertation zu senden. (Eine sogenannte Itô-Regel sei angeblich nicht anwendbar.) Anschließend könne man diskutieren. –
    Popken gewinnt allerdings den Eindruck, dass Prof. Meyr Zeit gewinnen will und Fehler vorschiebt – auch innerhalb der Fakultät – ohne dass er solche Fehler tatsächlich nachweisen könnte. (Die von Prof. Meyr kritisierte Itô-Regel ist nämlich mit Sicherheit anwendbar, und dieses ist empirisch eindeutig nachweisbar.) Über Motive des Prof. Meyr zu spekulieren, sei hier auch dem/r Leser/in überlassen.

  • 3. September (Montag)
    Prof. Meyr dankt Popken schriftlich („Lieber Herr Popken, ...“) für die Unterstützung im Rahmen der vermittelten und vergüteten Beratertätigkeit. Prof. Meyr bedauert den Mehraufwand, der Popken dadurch entstanden war, dass Ansatz- und Resultatfehler im Gutachten des Prof. Meyr nach Abgabe noch von Popken selbst korrigiert werden mußten. –
    Gleichzeitig übermittelt Prof. Meyr die Rechnung für sein Gutachten; er bittet um Überweisung seines Honorars (5000.- plus MwSt.) auf sein persönliches Bankkonto bei der (ehm. Stadt)sparkasse Aachen.
    Prof. Meyr amtiert als Dekan an der RWTH. Es bedarf hier keiner Klärung, ob Vorteilsannahme nach § 331(1) StGB oder Missbrauch einer Stellung als Amtsträger vorliegt. Tatsache ist, dass Popkens Promotionsgesuch seit nunmehr fast acht Monaten an der Fakultät liegt, ohne dass Prof. Meyr als Dekan – trotz der Nachfragen von Popken – den Antrag auf Formgerechtheit prüft geschweige denn das Verfahren einleitet.
    Beratender Dekan
    ©Tayfun Akgül
    Der beratende Dekan.


  • 8. September (Samstag)
    Popken schreibt an Prof. Meyr und hält mit seinen Ausführungen an der umstrittenen Itô-Regel in der Dissertation sowie im DFG-Bericht eindeutig fest. Popken bietet, im Bemühen um Ausgleich, eine ganz andere Ergänzung in der Arbeit an.

  • 27. Oktober (Samstag)
    Inzwischen sind neun (9) Wochen seit dem 29. August vergangen. Bisher hat Popken keinerlei Nachricht mit einem Fehlernachweis von Prof. Meyr erhalten. Er sendet daraufhin ein Einschreiben (mit Rückschein) an Prof. Meyr, um die telefonischen Aussagen vom 29. August schriftlich festzuhalten. Popken schreibt: „Auf Ihren Wunsch wurde von einem persönlichen Gespräch vorerst abgesehen. [] Leider habe ich während der vergangenen knapp neun Wochen von Ihnen keine Unterlagen erhalten. Zusätzlich zur telefonischen Vereinbarung sandte ich Ihnen am 8. September einen Brief []. Auch sind meine Anmerkungen, die Herr Schüssler am 12. April an Ihrem Lehrstuhl abgegeben hat, weder von Ihnen noch von Herrn O[] kommentiert worden. Mir ist vollkommen unverständlich, weshalb – gemäß Ihrer Auffassung – [] der Lösungsansatz [] falsch ist. [] Ich bitte Sie sehr, mir die am 29. August zugesagten Unterlagen [] zu übermitteln.“ –
    Seit dem 1. Oktober amtiert nicht mehr Prof. Meyr sondern Prof. Dr. Hans Jürgen Schmitt als Dekan der Fakultät.

  • 2. November (Freitag)
    In Beantwortung von Popkens Einschreiben vom 27. Oktober erklärt Prof. Meyr telefonisch, er werde sich nunmehr erst nach Ablauf des laufenden Wintersemesters mit der Arbeit eingehend befassen – also zwei Jahre nachdem der praktisch identische Bericht bei der DFG als Abschlussbericht vorgelegt wurde und zwar von Prof. Meyr in seiner Verantwortung als Forschungsleiter. Dagegen teilte der Prodekan Prof. G. Arlt noch am 13. August (siehe oben) Popken mit, dass Berichter im Wintersemester benannt werden sollen. Und laut Aktennotiz der Fakultät am 23. Januar hätten Berichter bereits im letzten Sommersemester bestellt werden sollen. –
    Prof. Meyr merkt ebenfalls an, formal sei das Vorgehen der Fakultät unzulässig.

  • 23. November (Freitag)
    Einschreiben von Popken an das RWTH Rektorat. Antrag auf Aussetzung des Verfahrens – jedoch kein Rückzug des Gesuches. Um Auskunft wird gebeten, weshalb keine Berichter für die Arbeit benannt und hierfür auch keine Gründe seitens der Fakultät mitgeteilt werden. Popken bekennt sich ausdrücklich zu seinem DFG-Bericht und der eingereichten Arbeit. –
    Am 27. November wird das Rektorat dieses Schreiben weiterleiten an den Dekan Prof. H.J. Schmitt mit der Bitte um baldige Stellungnahme durch die Fakultät.

  • 26. November (Montag)
    Popken teilt Prof. Meyr schriftlich mit, er (Popken) erwäge, das Gesuch förmlich zurückzuziehen.
    Ein förmlicher Rückzug ist gemäß der Promotionsordnung nur so lange möglich, wie das Gesuch nicht auf seine Formgerechtheit geprüft wurde.

  • 3. Dezember (Montag)
    Prof. Meyr antwortet daraufhin Popken telefonisch, dass er (Prof. Meyr) sich am vergangenen Wochenende mit dem Problem der Itô-Regel befasst habe, und diese Regel sei nun doch anwendbar! Im Übrigen habe Popkens Schreiben vom 23. November am Rektorat einiges Aufsehen erregt.

  • 5. Dezember (Mittwoch)
    Nach Popkens schriftlicher Bitte (23. November) an das Rektorat um Auskunft, weshalb keine Gutachter benannt werden, übermittelt Prof. Meyr an den Dekan Prof. H.J. Schmitt seine ganz eigene Darstellung der Angelegenheit. Prof. Meyr schreibt:
    • „Beim genauen Studium der Arbeit stellte ich erhebliche mathematische Mängel fest. Ich habe deshalb – im Interesse des Doktoranden – verzichtet, die Arbeit der Fakultät vorzulegen. Nachträglich läßt sich feststellen, daß es zweckmäßiger gewesen wäre, das Verfahren zu eröffnen und die Arbeit abzulehnen.“
    • „Falsch ist die Aussage, daß Popken keine Ausführungen über meine Einwände erhalten habe.“
    • „Die Zweifel an der Korrektheit der Beweisführung haben sich in der Zwischenzeit bestätigt, d.h. die falsche Beweisführung konnte von mir exakt bewiesen werden. Die Arbeit wäre deshalb keineswegs angenommen worden. Einer Ablehnung ist Herr Popken durch Rückzug seines Gesuches zuvorgekommen.“
    • „Herrn Popken ist deshalb mitzuteilen, daß die Arbeit wegen Mängel nicht vorgelegt wurde. Es ist zuzugeben, daß dieses im Interesse des Doktoranden gewählte Vorgehen formaljuristisch nicht korrekt ist.“
    Seine angeblich exakte Beweisführung fügt Prof. Meyr dem internen Schreiben nicht bei. (Erst viel später soll sich erweisen, ob Prof. Meyr über diesen Beweis tatsächlich verfügt.) Auch verschweigt er Popkens zahlreiche Bemühungen um einen fachlichen Austausch – wie dargelegt in Popkens Einschreiben vom 27. Oktober, das Prof. Meyr hier unterschlägt. Und schließlich verwundert es kaum, dass die von Popken vermittelte und vergütete Beratertätigkeit des Prof. Meyr während seiner Amtszeit als Dekan von ihm ebenso nicht erwähnt wird wie die Tatsache, dass er selbst die Arbeit bei der DFG als Abschlussbericht vorgelegt hatte und als Grundlage seiner eigenen Publikationen sowie Konferenzbesuche nutzte. So reiste Prof. Meyr z.B. im Rahmen seiner Beratertätigkeit für das IBM Zürich Research Laboratory, Rüschlikon, Schweiz, zusammen mit dem IBM Mitarbeiter Herrn H.R. Mueller zur GlobeCom Konferenz in Miami, USA, und hielt dort den Vortrag
    • „Synchronization Failures in a Chain of Repeaters“, GlobeCom 82 Conf. Rec., pp. D.6.1.1-D6.1.11.
    • „Synchronization Failure Rates in a Chain of PLL Synchronizers“, IEEE Trans. Communications, Vol. COM-34, No. 5, pp. 436-445.
    Die Resultate basierten auf Popkens eigenen Arbeiten. Dennoch wäre es zu redlich anzunehmen, dass auch Popken von Prof. Meyr zur Teilnahme an der Konferenz in Florida aufgefordert oder eingeladen worden wäre.

  • Punishment
    Cartoons by Andertoons
  • 8. Dezember (Samstag)
    In solchem Sumpf vermeintlich „wissenschaftlicher Gepflogenheiten“ zieht Popken schließlich sein Promotionsgesuch am Rektorat förmlich zurück. Das Schreiben wird am 11. Dezember vom Rektorat an die Fakultät weitergeleitet. –
    Popken beauftragt die Kanzlei Giesemann in Oldenburg mit der Klärung der Untätigkeit (11 Monate) und der Unzumutbarkeit des Vorgangs an der RWTH.

  • 10. Dezember (Montag)
    Zur Beantwortung von Popkens Anfrage vom 23. November und nach der Darstellung von Prof. Meyr vom 5. Dezember nimmt der Dekan Prof. H.J. Schmitt gegenüber dem Rektorat „wie folgt Stellung:
    • Das Promotionsverfahren wurde bisher nicht eröffnet, da vorher noch entscheidende fachliche Mängel der Dissertation zu beheben wären. Diese Mängel wurden [] bereits vor Einreichung des Promotionsgesuches und in der Folgezeit vom Betreuer der Arbeit, Herrn Prof. Dr. Meyr, mit dem Kandidaten besprochen. Zur Behebung der Mängel wurde vom Betreuer die Zeit nach Abschluß des [laufenden] Wintersemesters [] angegeben.
    • Die Rückstellung erfolgte im Interesse des Doktoranden, um eine sonst wahrscheinliche Ablehnung zu vermeiden.
    Ich empfehle folgenden Text für die Beantwortung durch das Rektorat: „Das Promotionsverfahren konnte aus terminlichen Gründen noch nicht eröffnet werden. Nachdem Sie Ihren Antrag mit Schreiben vom 23.11. zurückgezogen haben, hat sich damit der Vorgang erledigt. Wir fügen in der Anlage die eingereichten Unterlagen bei.““ Tatsächlich zog Popken mit Schreiben vom 23. November sein Gesuch aber gar nicht zurück.
    Prof. H.J. Schmitt lässt sich also mit seinem Brief an das Rektorat vollkommen auf Prof. Meyrs Darstellung (5. Dezember) der Angelegenheit ein und stimmt sein Vorgehen mit drei Professoren (G. Arlt, P.K. Sattler und H.D. Lüke) an der Fakultät ab.
    Später wird sehr deutlich werden, dass Prof. Meyr nicht im Entferntesten als ein „Betreuer der Arbeit“ (Prof. H.J. Schmitt) bezeichnet werden kann.

  • 17. Dezember (Montag)
    Der Dekan Prof. H.J. Schmitt erhält vom Rektorat Popkens Antrag vom 8. Dezember auf Rückzug des Gesuches. Unverzüglich bestätigt der Dekan den förmlichen Rückzug – und beweist damit die eigene 11-monatige Untätigkeit der Fakultät. Er schreibt: „die Fakultät für Elektrotechnik hat Ihrem Antrag [] auf Zurücknahme Ihres Promotionsgesuches stattgegeben.“ Tatsächlich war aber der Fakultätsrat mit der Angelegenheit gar nicht befasst.
    Entgegen Popkens Bitte vom 23. November werden keine weiteren Auskünfte erteilt. Die Rücksendung von Unterlagen wie Zeugnissen, polizeilichem Führungszeugnis, eidesstattlicher Erklärung etc. unterbleibt ebenfalls.

  • Zusammenfassung: 14. Januar bis 17. Dezember
    Bezüglich des Promotionsgesuches:
    1. Unbegründete völlige Untätigkeit der Fakultät.
    2. Damit keine Eröffnung des Promotionsverfahrens.
    3. Gerüchte an der Fakultät bzgl. angeblicher Fehler, die vermeintlich eine Eröffnung des Verfahrens nicht zulassen würden.
    4. Keinerlei Mitteilung oder Erklärung gegenüber Popken bzgl. der angeblichen Mängel – trotz wiederholter fernmündlicher und schriftlicher Anfragen.
    Prof. Meyr ist Dekan bis zum 1. Oktober; Nachfolger im Amt ist Prof. Hans Jürgen Schmitt.

  • 16. Februar (Samstag)
    Popken bittet Prof. Meyr schriftlich um die Rückgabe der ihm überlassenen Zusammenfassungen der Arbeit sowie der Dissertationskopie (mit den angeblich abgerissenen Deckblättern; siehe oben unter dem 16. März).
    Vor der ersten förmlichen Stellungnahme durch Rechtsanwalt Giesemann gegenüber der RWTH bringt Popken zum Ausdruck, er werde nicht akzeptieren, dass Prof. Meyr sich gegenüber der Fakultät über angebliche Fehler in der Arbeit geäußert habe, ohne dass solche ihm (Popken) jemals auch nur ansatzweise erläutert und nachgewiesen wurden.

  • 21. Februar (Donnerstag)
    Auf die Bitte um Rückgabe der Unterlagen schreibt Prof. Meyr an Popken wie folgt: „da Ihr Promotionsgesuch zurückgezogen wurde und damit erledigt ist, habe ich die Zusammenfassungen vernichtet.“ (Prof. Meyr Schreiben #1)
    Zusammenfassungen vernichten
    ©Rand Kruback
    Gepflogenheit: „Promotionsgesuch erledigt ... Zusammenfassungen vernichtet“

    Und weiter: „Das mir zugesandte Exemplar Ihrer Arbeit habe ich als persönliches Arbeitsexemplar betrachtet. Wie mir der Dekan der Fakultät für Elektrotechnik mitteilte, wurden Ihnen Ihre Unterlagen [] zurückgereicht.“ (Tatsächlich wird der Dekan erst nach nochmaliger Aufforderung die Unterlagen vier Monate später, am 13. Juni, an Popken zurücksenden (Blog-Teil II).)
    Prof. Meyr fügt noch hinzu: „Ich betrachte damit die Angelegenheit als endgültig abgeschlossen“ – eine Betrachtungsweise, die von Popken nicht geteilt werden wird. ( Auszug)

Zwischenstand:   2  Jahre Doktorspiele.

Hier geht es weiter:

Blog-Teil II:   „... eine außerordentliche Erscheinung“ (Prof. Meyr)

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