„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

„... eine außerordentliche Erscheinung“ (Prof. Meyr)


  • 3. April (Mittwoch)
    Die absurden Vorgänge um das Promotionsgesuch werden von der Kanzlei Giesemann im Anwaltsschreiben #1 gegenüber dem RWTH Rektorat zusammengefasst. Rechtsanwalt Giesemann weist ebenfalls auf die vergütete Beratertätigkeit des Prof. Meyr als Dekan hin und bittet um Stellungnahme der Hochschule.

  • 11. und 15. April
    Kurzes Schreiben und Telefonat der RWTH: Der RWTH-Justiziar Dr. Lutz begründet gegenüber Rechtsanwalt Giesemann die Untätigkeit mit vermeintlichen Mängeln in der Arbeit (laut Prof. Meyr), was aber kein Grund sein konnte, das Verfahren nicht zu eröffnen. Der RWTH-Justiziar räumt diesen klaren Verfahrensfehler ein. –
    Fachliche Diskussion wird von der RWTH weiterhin abgelehnt. Obwohl die Hochschule zuvor das Verfahren wegen angeblicher Fehler – und vermeintlich „im Interesse des Doktoranden“ (RWTH) – nicht eröffnete, schlägt sie nun vor, das Gesuch zu erneuern. Solche Empfehlung ist ausgesprochen naiv – oder eine weitere perfide „wissenschaftiche Gepflogenheit“.

  • 16. April (Dienstag)
    Auch Prof. Meyr empfiehlt Popken in einem kurzen Schreiben und wohl auf Drängen des RWTH-Rektorats, die „Arbeit nochmals beim Rektor einzureichen. Es werden dann umgehend Berichter ernannt werden.“ – Wie ausgesprochen wohlwollend Prof. Meyr es mit seinem Rat tatsächlich meint, soll sich erst sehr viel später zeigen; hier sei nur verwiesen auf Prof. Meyrs vorangegangene Ausführungen an den Dekan Prof. H.J. Schmitt (5. Dezember, Blog-Teil I).

  • 12. Mai (Sonntag)
    Popken schreibt an Prof. Meyr und erklärt nochmals seine Bereitschaft, mit ihm und/oder dem Dekan die Angelegenheit persönlich zu erörtern und „zu einer vertrauensbildenden Konstruktivität zu gelangen“. Hierzu werde er (Popken) sein „Möglichstes beitragen“.

  • 21. Mai (Dienstag)
    Prof. Meyr bedauert schriftlich die Eskalation, lehnt aber weiterhin eine Unterredung ab. Gegen ein Gespräch von Popken mit dem amtierenden Dekan Prof. H.J. Schmitt hat Prof. Meyr keinen Einwand.

  • 6. Juni (Donnerstag)
    Popken bittet schriftlich den Dekan um eine solche Unterredung und um die Rückgabe seiner persönlichen Unterlagen entsprechend der Zusage des RWTH Justiziars Dr. Lutz am 15. April.

  • 13. Juni (Donnerstag)
    Der Dekan erklärt seine Bereitschaft zu einem Gespräch. Gleichzeitig reicht er Popkens persönliche Unterlagen (polizeiliches Führungszeugnis, eidesstattliche Erklärung etc.) zurück.

  • 8. Juli (Montag), 11 Uhr
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    Prof. Dr. K.-A. Hempel
    Popken reist nach Aachen; es kommt an der Fakultät zu der vereinbarten Unterredung mit dem Dekan und dem hinzugezogenen Prof. Dr. Karl-August Hempel als Sprecher der Professoren.
    Die angeblichen Mängel in Popkens Arbeit und DFG-Bericht werden allerdings auch bei dieser Gelegenheit nicht dargelegt. Popken betont, er sei jederzeit zu einem fachlichen Gespräch mit Prof. Meyr bereit, falls und sobald auch dieser darin einwillige.
    Prof. K.-A. Hempel berichtet, er habe erst kürzlich über den Vorgang erfahren und danach bei Prof. Meyr vorgesprochen, inwieweit dieser überhaupt bereit sei, das Verfahren in angemessener Weise abzuwickeln. Prof. Meyr habe ihm gegenüber ein angemessenes Verfahren zugesichert – was das hier auch immer bedeuten mag.
    Im Übrigen wird die ewige und hier sehr heikle Frage angesprochen, wer ganz oben was wusste oder nicht wusste – auch von dem Beratervertrag des Prof. Meyr als Dekan während der vorangegangenen Amtsperiode und seiner Untätigkeit.


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  • 25. Juli (Donnerstag)
    Entsprechend der Unterredung und Vereinbarung mit dem Dekan vom 8. Juli bittet Popken nochmals schriftlich Prof. Meyr um die Erläuterung der angeblichen Mängel in der vorgelegten Arbeit und damit im DFG-Bericht.

  • 29. Juli (Montag)
    Der akademische Oberrat Dr. Baum am Lehrstuhl des Prof. Meyr bestätigt schriftlich den Eingang von Popkens Schreiben vom 25. Juli. Prof. Meyr habe „im Augenblick ein Forschungssemester“ und halte sich nicht in Aachen auf. Und weiter: „Nach seiner Rückkehr werden Sie weiteres hören.“

  • 15. Oktober (Dienstag):  Bluff als wissenschaftliche Gepflogenheit
    Auch trotz seines persönlichen Forschungssemesters ist Prof. Meyr in der Sache offenbar nichts weitergekommen. So lehnt er weiterhin eine fachliche Diskussion ab und versucht es stattdessen auf andere Manier: Schriftlich kündigt er nunmehr für das Ende des gerade begonnenen Wintersemesters Veröffentlichungen an mit der angeblich „korrekten Theorie“ zur Begründung des Verfahrens wie vorgestellt in der eingereichten und dann zurückgezogenen Dissertation. Die theoretische Begründung in Popkens Arbeit sei völlig falsch, was Prof. Meyr allerdings in gar keiner Weise begründet. Er werde in „einigen Wochen“ eine Ergänzung und Korrektur zum Abschlussbericht (vor 2½ Jahren!) der DFG übermitteln. Seine Einwände habe er ebenfalls in einem „internen Bericht festgehalten“. [Dieser angebliche Bericht wird jedoch niemals auftauchen, auch nicht in den späteren Akten der RWTH an das Gericht.] In demselben erstaunlichen Prof. Meyr Schreiben #2 schwadroniert er dann über vermeintlich „wissenschaftliche Gepflogenheiten“ [übernommen als Titel dieses Weblogs]. Und weiter schreibt er:

    iii

    Ich hätte allen Grund gehabt, Ihren Arbeiten sehr viel kritischer gegenüber zu stehen.
    Demgegenüber steht die Tatsache, daß ich mich in meiner beruflichen Tätigkeit vom Grundsatz des Vertrauens in meine Mitarbeiter habe leiten lassen. Davon werde ich auch in Zukunft nicht abgehen, da Ihr Fall mit Sicherheit eine außerordentliche Erscheinung bleiben wird.
          


    Prof. Dr. Meyr

     

    Prof. Meyr informiert anscheinend das RWTH-Rektorat und den Dekan Prof. H.J. Schmitt über sein Prof. Meyr Schreiben #2 ( 2 Auszüge); irgendwelche Bedenken oder gar Einwände seitens des Rektorats oder des Dekanats gibt es offenbar nicht.
    Tipp: Solch zitiertes professorales Elaborat oder ähnliche kommunikative Inkontinenzen an einer Hochschule, die sich obendrein zu einer Elite zählt, verdienen Unbeirrtheit des Empfängers. Sie indizieren, die eigenen Arbeiten des Absenders einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Große Überraschungen sind dann – wie sich hier zeigen wird – keineswegs ausgeschlossen.

Zwischenstand:   Jahre Doktorspiele.

Blog-Teil III:
„bei äußerstem Wohlwollen ... der Unfähigkeit
des Kandidaten zuschreiben“ (Prof. Meyr)

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